Viele gute Nachrichten bringen die Änderungen der Pflegeversicherung ab Januar 2017 und die wichtigste Nachricht zuerst: kein Pflegebedürftiger wird schlechter gestellt, im Gegenteil, viele erhalten bessere und mehr Leistungen als bisher.
5 Pflegegrade ersetzen die bisherigen Pflegestufen. Die Eingruppierung in die neuen Pflegegrade erfolgt automatisch, es erfolgt also keine neue Begutachtung. Statt der bisherigen Pflegestufe erhalten alle anerkannt Pflegebedürftigen den nächsthöheren Pflegegrad, z.B. von Pflegestufe 2 in den Pflegegrad 3. Und anerkannt Pflegebedürftige mit Demenz werden automatisch in den 2 Stufen höheren Pflegegrad eingestuft, z.B. von Pflegestufe 2 in Pflegegrad 4.
Und hier nun alle neuen Einstufungen im Überblick:
Pflegestufe bis 31.12.2016 | Pflegegrad ab 01.01.2017 |
u.U. Pflegegrad 1 | |
Pflegestufe 0 für Menschen mit geistigen Einschränkungen | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe I | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe I für Menschen mit geistigen Einschränkungen | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe II | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe II für Menschen mit geistigen Einschränkungen | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe III | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe III Härtefall | Pflegegrad 5 |
Pflegestufe III für Menschen mit geistigen Einschränkungen | Pflegegrad 5 |
Bislang war die Zeit entscheidend, die für die notwendige Pflege aufgewendet werden mußte. Und es wurde zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen differenziert.
Die Pflegegrade sollen der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Ob jemand pflegebedürftig ist, bestimmt sich ausschließlich nach dem Grad der Selbstständigkeit. Es werden Aktivitäten in sechs pflegerelevanten Bereichen untersucht. Das neue Begutachtungsverfahren berücksichtigt auch den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen.. Anhand der Ergebnisse der Prüfung wird der Pflegebedürftige in einen der fünf Pflegegrade eingeordnet: von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis zur schwersten Beeinträchtigung, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad 5).
Und was bedeutet das im einzelnen?
Er sieht Leistungen für Menschen vor, die bislang von keiner Pflegestufe erfasst wurden, obwohl sie ihren Alltag nicht ohne Hilfe bewältigen konnten und können.
Für die ambulante Pflege sind folgende Leistungen vorgesehen:
Und hier die Leistungen aller Pflegegrade (PG) in der ambulanten Pflege auf einen Blick
(alle Beträge in €):
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Pflegegeld | 316 | 545 | 728 | 901 | |
Sachleistung | 689 | 1298 | 1612 | 1995 | |
Entlastungsbetrag (zweckgebunden) |
125 |
125 |
125 |
125 |
125 |
Verhinderungspflege (pro Kalenderjahr) |
|
1612 |
1612 |
1612 |
1612 |
Wohngruppenzuschlag | 214 | 214 | 214 | 214 |
Ab Januar 2017 werden ambulante Pflegedienste auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen anbieten. Bislang beschränkte sich das Angebot auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfe bei der Haushaltsführung.
Über alle Punkte berät Sie gern die Müritz – Pflege Christine Behn.
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